Die CAVOREX GmbH garantiert für die Dauer von zwei (2) Jahren oder 2.000 Betriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt, dass ihre Produkte keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweisen bei einem als mittlere Belastung definiertem Einsatz auf der Trägermaschine, für welche die Produkte ursprünglich entwickelt worden sind, sowie mit entsprechend den Empfehlungen der CAVOREX GmbH eingebauten anschlussübergreifenden oder auf den jeweils in Betrieb befindlichen Anschluss bezogenen Überlastventilen. Der Garantiezeitraum beginnt dann, wenn das Produkt laut Dokumentation auf der Garantieregistrierungskarte zum ersten Mal in Betrieb genommen wird. Ersatzteile und Arbeitskosten sind für die ersten 12 Monate oder 1.000 Betriebsstunden nach Beginn des Garantiezeitraum abgedeckt. Für die restliche Garantiezeit sind nur Ersatzteile abgedeckt.
Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die von Personen repariert, bearbeitet oder modifiziert wurden, welche nicht von der CAVOREX GmbH dazu autorisiert worden sind, oder die Gegenstand von Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, Nachlässigkeit, Unfällen, Überbeanspruchung, Veränderungen des Einsatzbereiches, hartem Einsatz oder von betrieb-lichen Anwendungen geworden sind, die über diejenigen hinausgehen, für welche die Produkte entwickelt worden sind. In keinem Fall haftet die CAVOREX GmbH für Neben- und Folgekosten oder -ansprüche, unter anderem nicht für die Anwendung, bei der das Produkt zum Einsatz gekommen ist, die Verlagerung des Einsatzgebietes, die Frachtkosten, Ölproben, Ausfallzeiten usw. Garantiebezogene Fragen bezüglich Reparatur- und/oder Ersatzleistungen werden je nach-dem, wie das Produkt ursprünglich erworben wurde, unterschiedlich gehandhabt:
Die CAVOREX GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Design oder der Konstruktion von Produkten vorzunehmen, ohne dadurch eine Verpflichtung einzugehen, an vorher verkauften Produkten Änderungen vornehmen zu müssen. Die CAVOREX GmbH behält sich das Recht vor, diese Garantie und/oder die entsprechenden Bedingungen jederzeit ändern zu können. Diese Garantie tritt an die Stelle aller sonstigen bzw. früheren Garantien, sowohl ausdrücklicher als auch stillschweigender Natur, und weder ein anderes Unternehmen noch eine andere Person sind befugt, im Namen oder für die CAVOREX GmbH in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten der CAVOREX GmbH eine andere als die hier festgelegte Haftung zu übernehmen oder zuzusichern.
(Stand: 2025)